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   VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12   

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https://dejure.org/2013,23321
VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12 (https://dejure.org/2013,23321)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28.08.2013 - 1 A 82/12 (https://dejure.org/2013,23321)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28. August 2013 - 1 A 82/12 (https://dejure.org/2013,23321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvr-online.com

    § 40 BeamtStG, § 70 BG Nds., § 73 BG Nds.
    "Waffenhandel als Nebentätigkeit eines Polizeikommissar-Anwärters"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 BeamtStG; § 70 Abs 1 BG ND; § 70 Abs 3 BG ND; § 73 Abs 1 S 1 BG ND; § 73 Abs 1 S 2 Nr 2 BG ND; § 73 Abs 1 S 2 Nr 6 BG ND
    Beamtenrecht; dienstliche Interessen; Nebentätigkeit; dienstliche Pflichten; Verhältnismäßigkeit; Waffenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu beamtlichen Nebentätigkeiten - Polizist darf mit Waffen handeln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12
    Die beispielhaft genannten Untersagungsgründe enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch das Verwaltungsgericht voll überprüfbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 37/78 -, BVerwGE 60, 254).

    Bei der Prüfung, ob die Untersagung einer Nebentätigkeit gerechtfertigt ist, ist zu berücksichtigen, dass die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit das Recht zur Verwertung der eigenen Arbeitskraft und damit auch eine außerhalb des Hauptamts ausgeübte Nebentätigkeit von Beamtinnen und Beamten einschließt (BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, a.a.O.; Kümmel, Beamtenrecht, Stand: Juni 2013, § 73 NBG Rn. 3).

    Öffentliche Interessen, zu deren Wahrnehmung andere Verwaltungen als die des Dienstherrn der Beamtin oder des Beamten verpflichtet sind, stellen keine dienstlichen Interessen im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 NBG dar (Kümmel, a.a.O., Rn. 7 unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.06.1980, a.a.O., und vom 30.06.1983 - 2 C 57/82 -, BVerwGE 67, 287).

  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74

    Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung -

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12
    Die Geeignetheit einer Nebentätigkeit, dienstliche Belange zu beeinträchtigen, ist mehr als die bloße, nicht auszuschließende Möglichkeit einer abstrakten Gefahr der Beeinträchtigung und weniger als eine in hohem Maß bestehende Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung in absehbarer Zeit (BVerwG, Urteil vom 30.06.1976 - VI C 46.74 -, ZBR 1977, 27 m.w.N.; Kümmel, a.a.O., Rn. 6).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82

    Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12
    Öffentliche Interessen, zu deren Wahrnehmung andere Verwaltungen als die des Dienstherrn der Beamtin oder des Beamten verpflichtet sind, stellen keine dienstlichen Interessen im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 NBG dar (Kümmel, a.a.O., Rn. 7 unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.06.1980, a.a.O., und vom 30.06.1983 - 2 C 57/82 -, BVerwGE 67, 287).
  • VG Minden, 21.02.2013 - 4 K 1627/12

    Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

    Auszug aus VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12
    Das Gericht ist auch nicht der Auffassung, dass die vom Kläger angezeigte Nebentätigkeit dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein könnte (§ 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NBG; vgl. VG Minden, Urteil vom 21.02.2013 - 4 K 1627/12 -, juris, zu einem Justizvollzugsbeamten).
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